1. Dieser gegenseitige Verzicht auf alle Ansprüche sowie die Abfindungsvereinbarung werden geschlossen zwischen der Church of Scientology International (nachstehend “CSI”) und Gerald Armstrong (nachstehend “Kläger”) Gegner im Verfahren Gerald Armstrong gegen Church of Scientology of California , Los Angeles Superior Court, Verfahrens Nr. 420 153. Durch diese Vereinbarung nimmt der Kläger ausdrücklich alle Beschuldigungen, die er vorgebracht hat oder noch vorbringen könnte, zurück und verzichtet auf weitere bis zum und einschliesslich des heutigen Datums, einschließlich aller möglichen Vorkommnisse, bekannt oder unbekannt, sowie für Handlungen oder Unterlassungen in Bezug auf leitende Angestellte, Agenten, Vertreter, Angestellte, freiwillige Helfer, Direktoren, Nachgeordnete, Beauftragte und Anwälte der CSI ebenso wie der Church of Scientology of California, ihrer Leitenden Angestellten, Agenten, Vertreter, Angestellte, freiwillige Helfer, Direktoren, Nachgeordnete, Beauftragte und Anwälte; dem Religious Technology Center seinen leitenden Angestellten, Agenten, Vertreter, Angestellte, freiwillige Helfer, Direktoren, Nachgeordnete, Beauftragte und Anwälte; dem Author Services, Inc., seinen leitenden Angestellten, Agenten, Vertreter, Angestellte, freiwillige Helfer, Direktoren, Nachgeordnete, Beauftragte und Anwälte; L. Ron Hubbard, seinen Erben, Nutznießern und Treuhändern und Mary Sue Hubbard ( im weiteren alle zusammen
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als die “Releasees” benannt). Die Parteien dieser Vereinbarung stimmen wie folgt überein:
2. Es besteht hinsichtlich der Vereinbarung Einverständnis darüber, dass es sich um einen Kompromiss handelt im Hinblick auf zweifelhafte und strittige Beschuldigungen, und dass jegliche Zahlung keinesfalls eine Auslegung und keine Absicht ist in Bezug auf Haftungszugeständnisse einer der Parteien dieser Vereinbarung, insbesondere im Hinblick auf die “Releasees”, die jegliche Haftung ausdrücklich bestritten haben und bestreiten. Mit der Unterzeichnung dieser Abfindungsvereinbarung bestätigt der Kläger, dass er die Organisationen, Personen und juristischen Personen, die oben aufgeführt sind, entlastet zusammen mit den Beklagten im oben genannten Gerichtsverfahren, da neben anderen Gründen auch Dritte Nutznießer dieser Vereinbarung sind.
3. Der Kläger hat eine bestimmte Summe bezahlt bekommen, welche ein Teil der gesamten Summe ist, die seinem Anwalt Michael J. Flynn gezahlt wurde. Die Hö he der Zahlung an Mr. Flynn ergibt sich aus den Klagen aller seiner Klienten. Die dem Kläger zugesprochene Summe wurde im gegenseitigen inverständnis zwischen Klä ger und Mr. Flynn festgelegt. Die Unterschrift des Klägers am Ende dieses Absatzes bringt zum Ausdruck, dass der Kläger uneingeschränkt einverstanden ist mit den finanziellen Zuwendungen, so wie sie mit Michael J. Flynn ausgehandelt wurden. Der Kläger bestätigt, dass es sich um eine Gesamtvereinbarung zwischen dem Kläger, dem Anwalt Michael J. Flynn und der Church of Scientology sowie den Kirchen und den juristischen Personen, die mit der Church of Scientology im Zusammenhang stehen, handelt und alle Klienten von Mr. Flynn betrifft, die in gerichtlicher Auseinandersetzung mit einer Church of Scientology stehen. Dem Kläger wurde
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der ihn betreffende Teil vorgelegt und zur Kenntnis gegeben. Dem Kläger ist bekannt, dass der Betrag nur ein Teil aus der Gesamtvereinbarung darstellt. Die genaue Summe gemäß der Vereinbarung ist nur dem Kläger und seinem Anwalt Michael J. Flynn bekannt, und es ist ihr Wunsch, dass dies so bleiben soll und der Betrag geheim gehalten werden soll.
__gez. G. Armstrong____________
Unterschriftszeile für Gerald Armstrong
4. In Bezug auf die oben aufgeführten Überlegungen, den gegenseitigen Übereinkommen, Bedingungen und Zurücknahmen, verzichtet der Kläger hiermit auf jegliche weiteren Schritte seinerseits, seiner Erben, seiner Erbverwalter, seiner Beauftragten und Rechtsnachfolger, Klage zu führen gegen die Releasees einschließlich der Church of Scientology of California, der Church of Scientology International, dem Religious Technology Center, allen Unternehmungen von Scientology sowie Scientology zuzuordnende Unternehmen, Author Services, Inc. (und für jede Organisation oder Unternehmen sowie seinen leitenden Angestellten, Agenten, Vertreter, Angestellte, freiwillige Helfer, Direktoren, Nachgeordnete, Beauftragte und Anwälte); L. Ron Hubbard, seinen Erben, Nutznießern, Treuhändern; dem Author Family Trust, seinen Nutznießern , Treuhändern und Mary Sue Hubbard, und jeden von ihnen von Anschuldigungen fernzuhalten und zwar nicht nur beschränkt auf die Vorwürfe, wie diese im Verfahren Gerald Armstrong gegen Church of Scientology of California , Los Angeles Superior Court, Fall Nr. 420 153 genannt sind. Dies bezieht sich auch auf alle Forderungen, jeglichen Schadenersatz, Handlungen und Streitfälle jeglicher Art, bekannt
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oder unbekannt, für oder aufgrund von Unterlassungshandlungen angeblich begangen durch die Releasees und zwar von dieser Zeit an, an der der Vertrag geschlossen wurde. Deshalb bevollmächtigt der Kläger seinen Anwalt, entsprechende Schritte einzuleiten, die durch Vorurteile entstandenen Anschuldigungen zurückzuziehen, die in dem oben genannten Verfahren anhängig sind. Die Beteiligten werden hierzu ausfü hren und eine entsprechende Eingabe auf Abweisung gemäß Anhang “A” einleiten.
A. Seitens des Kläger besteht ausdrücklich Verstä ndnis darüber, dass dieser Verzicht und all die damit verbundenen Bedingungen nicht anzuwenden sind auf die Klage, die seitens der Church of Scientology gegen den Kläger vorgebracht wurde, und zwar wegen Austritts [aus Scientology], Betrugs und anderer Handlungen, die bereits schon bei Gericht anhängig sind, und zwar vor dem zweiten Distrikt, dritte Abteilung des Berufungsgericht von Kalifornien (Nr. der Berufung B005912). Die Bewertungen dieser Behauptungen werden entscheidenden Einfluss haben auf den nachfolgenden Absatz.
B. Zu dem Datum, an dem die Abfindungsvereinbarung in Kraft tritt, läuft noch ein anhängiges Berufungsverfahren vor dem kalifornischen Berufungsgericht, zweiter Distrikt, dritte Abteilung, als Folge der oben beschriebenen Handlungen und ausgewiesen mit der Nummer B005912. Es wird festgehalten, dass diese Berufung aufgrund der Beschwerde der Church of Scientology gegen den Kläger entstanden ist und somit nicht Gegenstand dieses Vertrages ist. Die Berufung bleibt ungeachtet dieses Abkommens bestehen. Der Kläger stimmt damit überein, auf jegliche Rechte einer Berufung, die sich möglicherweise aus der Entscheidung des Berufungsgerichts ergeben könnten, zu verzichten, oder irgendwelche anderen Rechte in Anspruch zu nehmen (Antworten auf einen Schriftsatz oder sonstige Mittel) auch in Bezug auf zukünftige Berufungen durch die Church of Scientology of California.
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Die Church of Scientology of California wird das Recht haben, weitere Berufungen einzulegen, wenn sie dies als notwendig erachtet.
5. Für und hinsichtlich der gegenseitigen Übereinkommen, Bedingungen und Verzichte, die hier genannt sind, sowie die Rücknahme der nachteiligen Handlungen des Klägers bezüglich des Falles Gerald Armstrong gegen Church of Scientology of California vor dem obersten Gerichtshof in Los Angeles, Nr. 420153, spricht sich die Church of Scientology of California sowie ihre Nachfolger und Rechtsnachfolger hiermit von jeglichen Vorwürfen frei, in Bezug auf Gerald Armstrong, seinen Agenten, Vertretern, Erben, Nachfolgern, Rechtsnachfolgern, Beauftragte, Anwälte und jegliche Erben, die im Zusammenhang stehen mit allen Behauptungen, Verursachungen, Ansprüchen, Schäden und Handlungen jeder Art und Natur, bekannt oder unbekannt, für oder wegen irgendeiner Tat oder Unterlassung, die angeblich auf Gerald Armstrong zurückzuführen ist, beginnend mit dem Datum dieses Vertrages.
6. Bei der Durchführung dieses Abkommens zwischen den beiden genannten Parteien, stimmt jeder darin überein, auf jegliche Rechte und Vorteile zu verzichten, die in den Bestimmungen des Zivilrechts, Abschnitt 1542 des Staates Kalifornien gewährleistet sind und welche wie folgt lauten:
“Ein allgemeiner Verzicht dehnt sich nicht auf Ansprüche aus, die der Gläubiger nicht kennt oder nicht vermutet, dass sie zu seinem Vorteil existieren und zwar zu der Zeit, an der er den Verzicht unterzeichnet, was sich, wenn er davon gewusst hätte wesentlich auf den Vertrag mit dem Schuldner ausgewirkt hä tte.”
7. Des weiteren stimmen die Unterzeichner mit folgendem ü berein:
A. Die Haftung für alle Ansprüche wird von den Parteien ausdrücklich abgelehnt und dieser endgültige Vergleich und
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dessen Vereinbarung sollen zu keiner Zeit und zu keinem Zweck als ein Zugeständnis einer Haftung oder einer Verpflichtung behandelt werden.
B. Der Kläger wurde umfassend unterrichtet und versteht, dass die angeblichen Unrechtshandlungen, die von ihm vorgetragen wurden der Art sind, dass der volle Umfang und die Art dieses Unrechts bisher nicht bekannt war, und es ist daher zu verstehen, dass diese angeblichen Kränkungen, bisher bekannt oder unbekannt, noch zunehmend größer werden könnten und das als Ergebnis seitens des Klägers weiterer Schadensersatz verlangt wird; trotzdem wünscht der Kläger durch dieses Dokument darzulegen, dass er in jeglicher Form auf weitere Anschuldigungen in Bezug auf die “Releasees” verzichtet. Der Kläger ist sich darüber im klaren, dass bei Unterzeichnung dieser Erklärung keine weiteren Anschuldigungen bezü glich seiner Erfahrungen mit oder durch Handlungsweisen der “Releasees” von Anfang bis zu diesem Datum, die möglicherweise jetzt oder in der Zukunft vorhanden sind, keinesfalls zu seinen Gunsten gegen die “Releasees” aufgeführt werden können.
C. Der Kläger stimmt damit überein, dass er die Verantwortung für die Zahlungen der Anwaltskosten übernimmt sowie von Pfandrechten, die aus früheren Zeiten oder jetzt oder zukünftig gegen ihn bestehen, bekannt oder unbekannt bezüglich jeder Person, Firma, Gesellschaft oder Regierungsstelle oder Behörde als Ergebnis oder infolge der Entwicklung dieser Verzichtserklärung.
Des weiteren stimmt der Kläger darin überein, den hier genannten Parteien keine Nachteile entstehen zu lassen und sie aus jeglicher Haftung zu entlassen.
D. Der Kläger stimmt zu, dass er niemals eine Verö ffentlichung machen wird oder versuchen wird, etwas zu veröffentlichen und/oder jemand anderen zu unterstützen, etwas zu veröffentlichen in einer Zeitschrift, als Artikel oder Buch oder in jeder anderen Form, wie Schriftstücke, Videos, Tonbandaufnahmen, Gewähren von Interviews oder Diskussionen mit anderen bezüglich ihrer Erfahrungen mit der Church of Scientology, oder bezüglich ihrer direkten oder indirekt erworbenen Kenntnis über die Church of Scientology, L. Ron Hubbard oder eine der Organisationen, Personen und juristischen Personen, die oben in Paragraph 1erwähnt sind. Des weiteren stimmt der Kläger zu, dass er strikte Vertraulichkeit und Schweigen bewahren wird über seine Erfahrungen mit der Church of Scientology und jedes Wissen oder Information, in Bezug auf die Church of Scientology, L. Ron Hubbard oder eine der Organisationen, Personen und juristischen Personen wie sie oben in Paragraph 1 aufgeführt sind. Der Kläger ist sich insbesondere darüber im klaren, dass die Geheimhaltungsbestimmungen dieses Unterabschnitts anzuwenden sind, und zwar unbegrenzt in Bezug auf die Inhalte oder Argumente seiner Beschwerdeführung, wie sie hier in Paragraph 1 und weiter oben beschreiben ist, oder als Dokumente in Anhang A dieser Vereinbarung definiert, ist einschließlich und zwar unbegrenzt auch bezogen auf jegliche Tonbänder, Filme, Fotos, Vorführungen, Variationen oder Kopien dieser Materialien, die in irgend einer Weise die Religion Scientology, L. Ron Hubbard oder eine Organisation, Person oder juristische Person betreffen wie sie oben in Paragraph 1 aufgeführt sind. Die Anwälte des Klägers, gebunden an ihre unbedingte Zurückhaltung und öffentlich bekannt gemacht durch die entsprechenden staatlichen Stellen oder Vereinigungen, stimmen zu, keine der Verhandlungsbedingungen dieser Vereinbarung, keine Summen der Vereinbarung
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offen zu legen oder Erklärungen abzugeben über eine der Parteien während der Vertragsverhandlungen. Der Kläger stimmt darin überein, dass wenn die Vertragsbedingungen dieses Abschnitts von ihm gebrochen werden, dass die CSI und die anderen “Raleasees” berechtigt sind eine Schadenssumme in Höhe von $50,000 für jeden einzelnen Vertragsbruch zu fordern. Alle Zahlungen, die sich daraus ergeben sollten oder gezahlt werden müssen für den Bruch des Abkommens oder eines Teils davon, sollen in eine hypothetische Stiftung fließen, abhängig von dem Ergebnis jeglichen Rechtsstreits über den besagten Vertragsbruch. Der Betrag des finanziellen Schadens ergibt sich aus der Schätzung des Schadens, den jede der Parteien hätte, wenn das Abkommen gebrochen würde. Die angemessene Höhe eines solchen Betrags wird somit dem Kläger zur Kenntnis gegeben.
E. Mit Ausnahme der Punkte, die im Absatz 7 (L) genannt sind, stimmt der Kläger zu, der Church of Scientology International mit dem Datum des Vollzugs dieser Vereinbarung alle Materialien, die in seinem Besitz sind, in Verwahrung oder Kontrolle (oder im Besitz, Verwahrung oder Kontrolle seines Anwalts, ebenso wie von Dritten, die im Besitz der besagten Dokumente sind), zurück zu geben und zwar jeglicher Art, einschließlich Originale und alle Kopien oder Zusammenfassungen von Dokumenten wie sie in Anhang “A” dieser Vereinbarung beschrieben sind, einschließlich und zwar ohne jede Einschränkung, Bänder, Computerdisketten, Filme, Fotos, Reproduktionen, Abänderungen oder Kopien eines solchen Materials das die Religion of Scientology, L. Ron Hubbard oder irgendeine Organisation, Person oder juristische Person, wie oben in Paragraph 1 benannt, betrifft oder einen Bezug dazu hat, alle Beweise jeglicher Art, einschließlich der Beweise, die den genannten Beschuldigten gehö rten und aufgrund von Nachforschungen in seinen Besitz gelangt sind und die für das besagte Gerichtsverfahren oder eines jeden anderen Gerichtsverfahrens oder in sonstiger Weise
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gegen die Church of Scientology benutzt wurden, jede Zahlungs- oder Verwaltungsunterlagen, die Church of Scientology betreffend und jegliche Materialien, die im Bezug zu L. Ron Hubbard, seiner Familie oder seiner Erbengemeinschaft stehen. Zusätzlich zu diesen Dokumenten und anderen Dingen, die der Church of Scientology International zurück zu geben sind und die in Anhang “A” aufgeführt sind, stimmt der Kläger zu, folgendes zurück zu geben:
(a) Alle Originale und Kopien des Manuskripts des Werks ” Excalibur”, geschrieben von L. Ron Hubbard;
(b) Alle Originale und Kopien der Dokumente, allgemein bekannt als die “Affirmations”, geschrieben von L. Ron Hubbard; und
(c) Alle Dokumente und anderen Gegenstände, die vom Kläger und seinem Anwalt dem Gericht übergeben wurden entsprechend den Anordnungen von Richter Cole vom 24. August 1982 und 4. September 1982 und alle Dokumente und anderen Gegenstände, die der Kläger entweder von der Church of Scientology oder Omar Garrison erlangt hat. Dies schließt alle Dokumente und Gegenstände ein, die als Beweisstücke vorgelegt wurden oder entsprechend markiert sind in dem Fall Church of Scientology v. Gerald Armstrong, Fall Nr. C 420 153. Der Kläger und sein Anwalt werden eine entsprechende Anforderung stellen oder ein entsprechendes Dokument vorlegen, um die Dokumente von Gericht zu erhalten. Für den Fall, dass irgendwelche Dokumente oder andere Gegenstände nicht mehr in der Obhut oder unter Kontrolle des Gerichts von Los Angeles sind, wird der Kläger und sein Anwalt der Kirche behilflich sein, die Dokumente sobald als möglich zurück zu erhalten, einschließlich und ohne jede Beschränkung auch die Bänder und anderen Dokumente, die sich derzeit in Verwahrung des US Bezirksgerichts befinden im Fall
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“United States v. Zolin“, Fall Nr. CV 85-0440-HLH(Tx), derzeit in Berufung am
9. Bezirksberufungsgericht. Für den Fall, dass die Dokumente momentan beim Bezirksgericht unter Verschluss sind, wird der Kläger und sein Anwalt daran
arbeiten um diese Dokumente so bald als möglich nach der Entscheidung des Berufungsgerichts im anhängigen Verfahren zurück zu erhalten. Für den Fall, dass der Kläger Dokumente, wie oben unter A – C aufgeführt, weder besitzt noch unter seiner Kontrolle hat, erkennt der Kläger an, dass er sich darum bemühen wird, all die Dokumente und die, die unter A – C oben beschrieben sind, der CSI zurück zu geben, sobald sie sich irgendwann in seinem Besitz befinden.
F. Der Kläger stimmt darin überein, dass er nie mehr geistigen Beistand oder Ausbildung oder jegliche andere Leistung von der Church of Scientology, Scientology, Dianetik oder eines Scientology Auditors, eines Scientology Geistlichen, einer Scientology Mission, Scientology Organisation oder einer Scientology nahen Organisation erhalten wird.
G. Der Kläger stimmt darin überein, dass er keinesfalls freiwillig irgendwelche Personen unterstützen oder mit ihnen zusammenarbeiten wird, die Scientology ungünstig gesonnen sind und in irgendwelche Verfahren gegen irgendwelche Organe von Scientology, Einzelpersonen oder juristischen Personen, wie oben in Paragraph 1 aufgeführt, verwickelt sind. Der Kläger stimmt ebenso darin überein, dass er in keiner Weise mit irgend einer Organisation, die gegen Scientology eingestellt ist zusammenarbeiten wird.
H. Der Kläger stimmt darin überein, dass er keine Aussagen machen wird oder in anderer Weise sich an irgend einer gerichtlichen Auseinandersetzung beteiligen wird, weder administrativ noch legislativ, die sich gegen die Scientology oder irgend eine der Kirchen von Scientology, Einzelpersonen oder juristische Personen, wie sie oben in Paragraph 1 aufgeführt sind richtet, es sei denn er wird durch eine gerichtliche Vorladung oder andere gerichtliche Schritte dazu gezwungen.
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Der Kläger wird sich in keiner Weise selber für eine Vorladung zur Verfügung stellen, um so die hier getroffenen Vorkehrungen unterlaufen könnte, es sei denn die Vorladung macht ein Erscheinen erforderlich. Der Kläger stimmt darin überein, weder den Rechtsstreit noch seine Erfahrungen mit und sein Wissen über die Church mit irgend jemand zu diskutieren, ausgenommen gegenüber seinen engsten Familienmitgliedern. Wie schon in dem Paragraph 18 (d) ?? 7 D festgelegt, ist der Inhalt dieses Abkommens nicht öffentlich zu machen.
I. Beide Parteien stimmen darüber ein, dass im Falle eines zukünftigen Rechtsstreits zwischen dem Kläger und irgend einer Organisation, Einzelperson oder juristischen Person, wie sie oben in Paragraph 1 aufgeführt sind, keine der bisher bekannten Handlungen oder Aktivitäten, auch nicht die angeblichen, wie in diesem Gerichtsverfahren vorgetragenen, oder ähnliche Aktivitäten, wie als Beweis während des Gerichtsverfahrens dargelegt, von keiner der Parteien mehr gegen den anderen in irgend einem zukünftigen Verfahren benutzt wird. In anderen Worten, die “Tafel” ist sauber gewischt, was die vergangenen Aktionen der jeweiligen Parteien betrifft.
J. Seitens des Kläger besteht ausdrücklich Verstä ndnis und Zustimmung, dass jegliche Debatte zwischen Kläger und Anwalt bezüglich der anteilig zu zahlenden Summe durch seinen Anwalt an den Kläger zwischen diesen Beiden ausgehandelt wird und dies auf keine Weise die Rechtswirksamkeit dieser gegenseitigen Verzichtserklärung bezüglich aller Ansprüche und Abfindungsvereinbarung beeinflusst.
K. Der Kläger erkennt hiermit an und bestätigt, dass er nicht unter dem Einfluss irgend welcher Drogen, Rauschgifte, Alkohol oder anderer, den Verstand beeinträchtigender Substanzen steht, die seine Fähigkeiten, den Inhalt und die wichtige Bedeutung dieses Abkommens vollkommen zu verstehen, beeinflussen könnten.
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L. Ungeachtet der Bestimmungen in Paragraph 7(E) weiter oben, soll der Kläger berechtigt sein, alle Bildmaterialien/Graphiken, die von ihm angefertigt wurden und die sich in irgendeiner Weise auf die Religion von Scientology, L. Ron Hubbard oder auf die Organisationen, Einzelpersonen oder juristische Personen wie oben in Paragraph 1 aufgeführt, behalten zu dürfen, vorausgesetzt dass diese Bildmaterialien nie jemand zugänglich gemacht werden, weder direkt noch indirekt. Im Falle einer Veröffentlichung und somit einem Bruch dieses Paragraphen 7(L) unterliegt der Kläger den Bestimmungen des Schadensersatzes wie in Paragraph 7(D) für jeden solcher Vertragsbrüche aufgeführt.
8. Der Kläger stimmt weiter darin überein, dass er auf jegliche Rechte und Ansprüche verzichtet, die sich aus dem Verhalten irgend eines Beklagten in diesem Fall ergeben könnte, einschließlich irgendeiner der Organisationen, Einzelpersonen oder juristische Personen wie oben in Paragraph 1 aufgeführt und dass die genannten Beklagten ebenfalls auf jegliche Rechte und Ansprüche verzichten, die sich aus dem Verhalten des Klägers bis heute ergeben haben.
9. Diese gegenseitige Verzichtserklärung bezüglich aller Ansprüche und Abfindungsvereinbarung enthält das vollständige Abkommen zwischen beiden Parteien, und die Bedingungen dieses Abkommens sind vertraglich und nicht weiter vorvertraglich. Dieses Abkommen kann nur in schriftlicher Weise ergä nzt werden, was vom Kläger und der CSI zu unterzeichnen ist. Beide Parteien haben den Inhalt der gegenseitigen Verzichtserklärung bezüglich aller Ansprüche und Abfindungsvereinbarungen sorgfältig gelesen und verstanden und unterzeichnen diese aus freiem Willen, und es ist die Absicht der Parteien, daran gesetzlich gebunden zu sein. Keine früheren oder gleichzeitigen Abkommen, mündlich oder schriftlich, bezüglich solchen Inhalts, die hier nicht ausdrücklich erwähnt sind, sollen als nicht existent und für keine der Parteien bindend angesehen werden.
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10. Der Kläger stimmt darin überein, dass er niemand helfen oder raten wird, einschließlich Einzelpersonen, Geschäftspartnern, Vereinen, Gesellschaften
oder Regierungsbehörden, deren Absicht es ist, Ansprüche zu stellen, oder die sich mit Rechtsstreitigkeiten beschäftigen oder an solchen beteiligt sind, oder deren Absicht es ist, irgendwelche Tätigkeiten zu entwickeln, die sich nachteilig bezüglich der Interessen jeglicher juristischer Personen oder Personengruppen, wie sie oben in Paragraph 1 dieses Abkommens aufgeführt sind, auswirken.
11. Die Parteien dieses Abkommens bestätigen folgendes:
A. Dass die Parteien bereitwillig diese Vereinbarung eingehen, freiwillig, bewusst und willens, ohne jegliche Bedrohung, Einschüchterung oder Druck jeglicher Art und freiwillig diese Vereinbarung unterzeichnen nach ihrem eigenen freien Willen;
B. Dass die Parteien ausreichende Überlegungen und Untersuchungen durchgeführt haben, entweder persönlich oder durch andere Quellen ihrer Wahl und entsprechende Rechtsberatung eingeholt haben bezüglich der Begriffe und Bedingungen, wie sie hier dargelegt sind und sie somit bewusst ihr Urteil und Entscheidung treffen können, egal ob diese zur Durchführung des Abkommens führen und
C. Dass alle Parteien dieses Abkommen aufmerksam gelesen haben und den Inhalt verstehen und dass jeder Bezug in diesem Abkommen auf eine der Parteien, deren Nachfolger, Rechtsnachfolger, Klienten, Agenten und Angestellten einschließt.
12. Jede Partei wird ihre jeweiligen Kosten hinsichtlich der Verhandlungen und der Ausarbeitung des Abkommens selber tragen sowie für alle erforderlichen
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rechtlichen Durchführungen, die hierfür notwendig waren und von den Parteien durchgeführt wurden.
13. Da ein solches Abkommen üblicherweise zu Gunsten einer Person oder einer juristischen Person und nicht zu Gunsten der Unterzeichner ausgefertigt
wird, wird hiermit erklärt, dass das Abkommen zum jeweiligen Vorteil und Gebrauch der Parteien geschlossen wurde.
14. Die Parteien sollen alle Dokumente ausfertigen und vorlegen sowie alle noch notwendigen Schritte ausführen, um die Bestimmungen dieses Abkommens herbeizuführen.
15. Dieses Abkommen soll nicht gegen die Partei ausgelegt werden, die es vorbereitet hat, sondern vielmehr so ausgelegt werden, als ob beide Parteien das Abkommen ausgearbeitet hätten. Dieses Abkommen ist dahingehend auszulegen, dass es in seiner Durchführung mit den Gesetzen des Staates Kalifornien übereinstimmt.
16. Für den Fall, dass irgend eine Bestimmung nicht durchsetzbar ist, soll diese Bestimmung nicht dazu führen, dass andere Bestimmungen ebenfalls davon betroffen sind.
17. Alle Hinweise auf den Plural sollen ebenfalls den Singular einschließen und alle Hinweise auf den Singular sollen ebenfalls den Plural einschließen. Alle Hinweise auf das Geschlecht beinhalten sowohl das männliche wie das weibliche.
18. (A) Jede Partei garantiert, dass sie unabhängigen juristischen Rat von ihren Anwälten erhalten hat in Bezug auf die Empfehlung für eine Schlichtung und Durchführung des vorliegenden Abkommens.
(B) Die Beteiligten (einschließlich jeder leitende Angestellte, Agent, Mitarbeiter, Beauftragter oder Anwalt einer der Parteien) bestätigen, dass sie keine Äußerung, Darstellungen oder Versprechungen gegenüber einer anderen
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Partei gemacht haben bezüglich irgendwelcher Fakten dieses Abkommens, ausgenommen der hier schon eindeutig dargelegten. Ferner, ausgenommen der hier schon eindeutigen Darlegungen des Abkommens, werden die Parteien bei Vollzug des Abkommens sich auf keine Aussage, Darstellung oder Versprechen durch eine andere Partei verlassen (oder auf die eines leitenden Angestellten, Agenten, Mitarbeiter, Beauftragter oder Anwalt einer anderen Partei).
C. Die Personen, die dieses Abkommen unterzeichnen, haben das volle Recht und die Befugnis, in dieses Abkommen zugunsten der Parteien, für die sie unterzeichnen, einzusteigen.
D. Die Beteiligten und ihre jeweiligen Rechtsanwälte stimmen jeweils darin überein, den Inhalt des Abkommens nicht zu enthüllen. Dies soll nicht so ausgelegt werden, einen der Beteiligten oder ihren jeweiligen Anwalt von der Darlegung abzuhalten, dass die Zivilklage insgesamt bereinigt wurde.
E. Die Parteien stimmen ferner darin überein, Abstand zu nehmen und es zu unterlassen, irgend eine Handlung zu begehen oder ein Recht auszuüben, ob nun heute oder in der Zukunft, was als Handlung oder Ausübung nicht in Übereinstimmung mit diesem Abkommen steht.
19. Der Kläger ist von seinem Anwalt voll über den Inhalt dieses Dokuments und jede der Bestimmungen belehrt worden. Der Kläger wird hiermit seinen Anwalt beauftragen und anweisen, seine Einlassungen und Vorwürfe in dem derzeit anhängigen Verfahren, Gerald Armstrong v. Church of Scientology of California, am Berufungsgericht in Los Angeles, Fall Nr. 420 153, zurückzunehmen.
20. Ungeachtet der Klagerücknahme gemäß Paragraph 4 dieses Abkommens, stimmen die Beteiligten darin überein, dass der Superior Court in Los Angeles das Verfahren behalten soll, um die Vertragsbedingungen durchführen zu können.
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Dieses Abkommen kann durch entsprechende gesetzliche Rechtsmittel in Kraft treten, einschließlich aber nicht begrenzt auf den Unterlassungsanspruch oder die entsprechende richterliche Feststellung. Sollte eine der Parteien dieses Abkommens irgendeine Aktion in Gang setzen, um Rechte oder Vorteile zu wahren oder im nachhinein durchzusetzen, ist die obsiegende Partei berechtigt, die Kosten des Verfahrens und die angemessenen Anwaltskosten erstattet zu bekommen.
21. Dieses Abkommen kann in zwei oder mehreren Gegenstücken ausgefertigt werden, von dem jedes als eine Kopie des Originals erachtet werden wird, aber alle zusammen werden ein und dieselbe Ausfertigung sein. Zur Urkunde dessen Beteiligte dieses Abkommen mit ihrem Namen auf der gleichen Zeile, gegenüber dem Datum unterzeichnen.
Datum 6. Dezember 1986 Gerald Armstrong
……………………………………………………..other person
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Anhang A
1. Die hier benutzten Begriffe „Dokument” oder „Dokumente” schließen folgendes, aber nicht nur darauf begrenzt ein, alle Originale, Kopien von Akten und Kopien, die nicht identisch mit den Originalen sind, egal wie entstanden, alle Schriften, Papiere, Papiere, Notizen, Aufzeichnungen, Bü cher und andere Anlagen eingeschlossen wie zum Beispiel, jedoch nicht darauf begrenzt:
a) Mitteilungen, Notizen, Kalender, Terminbücher, stenografische Aufzeichnungen oder die Notizbücher, Korrespondenzen, Briefe und Telegramme, ob abgesandt, abgelegt oder intern aufbewahrt;
b) Entwürfe und Notizen, mit der Maschine sowie mit der Hand geschrieben oder in anderer Form zu Papier gebracht, egal ob benutzt oder unbenutzt;
c) Protokolle, Berichte, Zusammenfassungen von Treffen;
d) Verträge, Abkommen, Übereinkommen, Verbindlichkeiten, Vorschläge und anderer Geschäftsumgang;
e) Aufzeichnungen, Abschriften und Vermerke oder Notizen die von irgendeinem Telefonat gemacht wurden oder einem Gespräch unter vier Augen oder vor anderen Personen;
f) Diktate auf Bändern oder Bänder mit Gesang;
g) Computerausdrucke oder Berichte mit dem dazugehörigen Programm;
h) Bänder, Karten oder andere Mittel, durch die Daten gespeichert oder elektronisch konserviert werden, elektronisch, magnetisch oder mechanisch (von denen der Kläger möglicherweise Reproduktionen machen kann, auch in schriftlicher Form);
i) Bilder, Zeichnungen, Fotografien, Diagramme oder andere graphische Darstellungen;
j) Schecks, Rechnungen, Notizen, Quittungen oder andere Beweise von Bezahlungen;
k) Hauptbücher, Journale, Aussagen über Finanzen, Aufzeichnungen über Buchhaltungen, Betriebsangaben, Bilanzaufstellungen und Aussagen über Kontoguthaben.